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KündigungTipps zur Kündigung • Ihr Mietvertrag regelt die Kündigungsfristen. In der Regel gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten bei Wohnräumen und mind. 6 Monate bei Geschäftsräumen.
• Können Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, erfolgt eine ausserterminliche Kündigung. Die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages kann nur auf ein Monatsende erfolgen und muss dem Vermieter mindestens einen Monat zum voraus schriftlich mitgeteilt werden. Damit Sie früher aus der Haftung entlassen werden, sind Sie verpflichtet, einen gleichwertigen und solventen Nachmieter zu stellen. Sie sind erst aus dem Mietverhältnis entbunden, wenn Ihr Nachfolger den Vertrag rechtsgültig unterzeichnet hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mehrere Ersatzmieter zu melden.
• Ihre Kündigung sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Sie gilt als zugestellt, wenn sie spätestens am letzten Tag des Monats beim Vermieter ist oder bei der Post abholbereit vorliegt.
• Lautet der Mietvertrag auf mehrere Personen (Ehepaare, Wohngemeinschaften etc.) muss die Kündigung von allen Parteien unterzeichnet sein.
Musterbrief Kündigung terminlich.PDF
Musterbrief Kündigung ausserterminlich.PDF |
Ihr AnsprechpartnerAndrea Hausammann Assistenz | Bewirtschaftung Direkt +41 31 340 33 49 E-Mail Unsere AnschriftWotreva AG Immobiliendienstleistungen Allmendstrasse 7 3000 Bern 22 Tel. +41 31 340 33 33 Fax +41 31 340 33 32 |