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MietzinsdepotSicherheitsleistung Laut OR Art. 257e darf der Vermieter eine Sicherheitsleistung bei der Wohnungsmiete in der Höhe von max. drei Monatszinse verlangen. Dabei ist zu beachten, dass als Monatszins grundsätzlich das gesamte Entgelt inkl. der Nebenkosten zu verstehen ist. Bei der Geschäftsraummiete sind Kautionen in unbegrenzter Höhe zulässig.
Ihre Sicherheitsleistung wird auf einem Konto einer Schweizer Bank hinterlegt, das auf den Namen des Mieters lautet.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Abzüge zu machen sind, wird der hinterlegte Betrag nebst Zinsen ausbezahlt. Bei berechtigten Abzügen gemäss Übergabeprotokoll erfolgt eine Schlussabrechnung. |
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